FÜR KUNDEN AUS EU-MITGLIEDSSTATTEN
AUFGRUND GESTIEGENER DOKUMENTATIONSPFLICHTEN VERLANGT DAS DEUTSCHE FINANZAMT AB SOFORT BEI EXPORTEN IN EU-MITGLIEDSSTAATEN FOLGENDE UNTERLAGEN UND INFORMATIONEN
- Vollständige und exakte Firmenanschrift
- Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer
- Handelsregisterauszug, Gewerbenachweis oder amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie
- Passkopie des Eigentümers / Gesellschafters / Geschäftsführers, und von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original, möglichst mit Stempel, für den abholenden Fahrer
Können keine Unterlagen eingereicht werden, erheben wir eine Kaution in Höhe von 19% des Kaufpreises